Versicherte mit einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 50% arbeiten bis zum Übertritt in eine andere Massnahme (z.B. Umschulung) mit einem Pensum von mindestens 6 Std. täglich an einem Einzeleinsatzplatz. Das Ziel ist es, die Tagesstruktur und die Arbeitsmotivation aufrecht zu erhalten.